Lidl verliert Rechtsstreit und darf eine Thermomix-Kopie nicht mehr verkaufen


Das Familienunternehmen Vorwerk sah ein Patent seines Thermomix durch Lidl verletzt.
Lidls Küchengerät soll dem Thermomix zu ähnlich gewesen sein. Bei dem Rechtsstreit ging es vor allem um eine bestimmte Heizung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab Vorwerk nun recht.
In vielen Küchen Deutschlands gehört ein Thermomix heutzutage dazu. Das multifunktionale Küchengerät kann Lebensmittel zerkleinern, mixen, erwärmen und kochen – ein Erfolgshit für das Wuppertaler Familienunternehmen Vorwerk.
Für einen Thermomix verlangt Vorwerk rund 1360 Euro. Die Discounterkette Lidl wollte eine günstigere Alternative schaffen und entwarf den „Monsieur Cuisine Connect“. Diese Küchenmaschine kann man bereits ab knapp 400 Euro kaufen – für Vorwerk ein Dorn im Auge.
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Denn Vorwerk sah in diesem Küchengerät ein eingetragenes Patent durch Lidl verletzt und ging vor Gericht. Konkret ging es beim Rechtsstreit um eine bestimmte Heizung im Küchengerät. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Verfahren nun zugunsten von Vorwerk entscheiden, berichtet der Spiegel. Das Urteil: Lidl darf das Gerät, welches Vorwerks patentierte Dickschichtheizungs-Technologie nutzt, in Deutschland nun nicht länger verkaufen.
Die Gerichtsentscheidung sieht Vorwerk als „eine Bestätigung des konsequenten Kurses zum Schutz der eigenen Innovationen“, schreibt der Spiegel. Mit dem speziellen Kochtopf erwirtschaftete Vorwerk im Jahr 2020 einen Umsatz von 1,6 Milliarden Euro. Das entspricht rund der Hälfte des gesamten Umsatzes.
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