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AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole zu Geldstrafe verurteilt

AfDPolitiker Höcke wegen NSParole zu Geldstrafe verurteilt
Das Landgericht Halle (Saale) hat den AfD-Politiker Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.

Stand: 14.05.2024 19:49 Uhr

Das Landgericht Halle (Saale) hat den AfD-Politiker Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke ist wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale verhängte gegen Höcke eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro - 130 Tagessätze von je 100 Euro.

Dem Urteil zufolge hatte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA geäußert. Damit erfüllte er den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole wissentlich verwendet zu haben. Höcke hatte bei der Rede im Mai 2021 am Ende gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Parole der paramilitärischen "Sturmabteilung" der NSDAP.

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Höcke studierte in den 1990er-Jahren Geschichte und Sportwissenschaften für das Lehramt.

Höckes Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Das Urteil gegen Höcke ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich. 

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Direkte Folgen für Höckes Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

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